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Nutzungsordnung

  • Aus versicherungsrechtlichen Gründen werden alle Besucher des Extreme Trail Park NRW namentlich erfasst.

  • Ein jeder Besucher ist verpflichtet diese Nutzungsordnung unterschrieben abzugeben, bevor er die Anlage betritt. Außer bei Onlinebuchungen. Hier ist die Nutzungsordnung bei der Buchung grundsätzlich zu bestätigen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Besucher passiv (Helfer, Begleitperson, Zuschauer) oder aktiv (Reiter, Führperson, Arbeit mit dem Pferd) am Geschehen teilnimmt.

  • Der Aufenthalt auf dem Gelände und die Nutzung des Extreme Trails erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Betreibers hinsichtlich aller Ansprüche (Personen- und Sachschäden), die sich aus der Nutzung der Anlage ergeben, ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind vorsätzlich verursachte Schäden.

  • Jeder, der auf dem Gelände mit Tieren umgeht, erkennt neben dieser Nutzungsordnung auch die grundsätzlichen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes an.

  • Bei Verstößen gegen die tierschutzrechtlichen Bestimmungen sind der Betreiber und das Team vom Extreme Trail Park NRW befugt, die Nutzung des Extreme Trail Parks NRW zu untersagen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.

  • Für Jugendliche unter 18 Jahren besteht eine Helmpflicht. Ohne Reithelm kann ein Minderjähriger ausschließlich vom Boden aus mit seinem Pferd arbeiten. Es besteht in einem Kurs kein Anspruch auf  Preisminderung durch eine eingeschränkte Teilnahme, die aus dem Fehlen eines Reithelmes resultiert.

  • Jeder Nutzer ist verpflichtet, die Anlage entsprechend pfleglich zu behandeln und alle eventuell entstehenden Schäden zu melden.

  • Für vorsätzliche verursachte Schäden, oder für Schäden die aus Missachtung der Anweisung resultieren, ist der Verursacher selbst in der Haftung.

  • Hufeisen mit Stiften sind nicht gestattet, da diese die Holzhindernisse stark beschädigen können. Bei Missachtung wird der Teilnehmer vom Kurs ausgechloßen. Eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt nicht.

  • Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem gesunden Bestand kommen. Tetanus und Influenza Impfungen sind Vorraussetzung zur Kursteilnahme. Jedes Pferd muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen.

  • Hengste dürfen auf öffentlichen Veranstaltungen (Kurse/Turniere) nicht von Minderjährigen geführt und/oder geritten werden. Dies gilt nicht für Einzelunterricht oder Kurse von privaten Gruppen. Jedoch nur nach vorheriger Absprache. (Hierzu können gerne vorab gesonderte Kurse oder Einzelcoachings gebucht werden. Bitte entsprechend anfragen).

  • Generell gilt für die Nutzung, dass ein Pferd das für die übrigen Kursteilnehmer eine Gefahr darstellt, von der Nutzung der Anlage ausgeschlossen werden kann. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht nicht.

  • Hunde sind auf der Anlage nur nach Absprache gestattet, müssen dann aber in jedem Fall an der Leine geführt werden. Die Hinterlassenschaften hat der Besitzer/ Hundeführer umgehend zu beseitigen. Das Merkblatt für Hunde wird beachtet.

  • Jeder Besucher ist verpflichtet anfallenden Abfall in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.

  • Das Rauchen ist grundsätzlich verboten. Es darf nur an der dafür ausgewiesenen Raucherecke geraucht werden.

  • Die Reitanlage Volmer darf zu zwingend notwendigen Zwecken betreten werden, da diese nicht zu dem Extreme Trail Park NRW Gelände gehört und ein eigenständiges Unternehmen ist. Außer, die Pferde sind dort für einen oder mehrtägigen Kurs untergebracht.

Die erhobenen Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz aufbewahrt und ausschließlich im Zusammenhang mit der Durchführung der vertraglichen Beziehung verwendet. Wir weisen darauf  hin, dass Fotos und Videos für die Öffentlichkeitsarbeit gemacht und veröffentlicht werden. Solltest du das nicht wollen ist schriftlich zu widersprechen.

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